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Abschreibung Photovoltaikanlage: Welche Möglichkeiten gibt es?

Zu Beginn des Jahres 2023 hat sich die Besteuerung und damit auch die Abschreibung von Photovoltaikanlagen grundlegend geändert. Welche steuerlichen Vergünstigungen gibt es jetzt und welche Möglichkeiten der Abschreibung einer PV Anlage bestehen weiterhin?

Welche Formen der Abschreibung von PV-Anlagen gibt es?

Wer eine PV Anlage mit mehr als 30 kWp Leistung betreibt, kann sie auf drei unterschiedliche Arten abschreiben: über die lineare Abschreibung, den Investitionsabzugsbetrag oder die Sonderabschreibung.

Lineare Abschreibung

In der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums ist die normale Nutzungsdauer einer PV Anlage mit 20 Jahren festgelegt. Wenn Sie sich für eine lineare Abschreibung Ihrer Anlage entscheiden, werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die einzelnen Jahre aufgeteilt. Der entsprechende Anteil ist dann pro Jahr steuerlich absetzbar. Über den Zeitraum von 20 Jahren können Sie pro Jahr fünf Prozent des Anschaffungspreises steuerlich geltend machen. Bei einem Netto-Kaufpreis von 20.000 Euro für eine Photovoltaikanlage ergibt sich somit eine jährliche Abschreibung von 1.000 Euro.

Investitionsabzugsbetrag

Mit dem Investitionsabzug können Sie bereits in dem Jahr, in dem Sie den Kauf der PV Anlage planen, 50 Prozent des Netto-Kaufpreises steuerlich absetzen. In den Folgejahren liegt der Abschreibungssatz dann bei fünf Prozent. Allerdings muss die Anlage im Jahr des Kaufs und im darauffolgenden Jahr zu über 90 Prozent betrieblich genutzt werden. In die übrigen 10 Prozent der Nutzung wird der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms nicht eingerechnet. Das wird im Steuerrecht nicht als private Nutzung, sondern als Sachentnahme behandelt. Den Investitionsabzugsbetrag können Sie auch als Privatperson nutzen, wenn Sie den nicht genutzten Solarstrom verkaufen bzw. ins öffentliche Netz einspeisen.

Sonderabschreibung

Führen Sie ein Unternehmen, kann die Abschreibung der PV-Anlage unter bestimmten Voraussetzungen auch in Form einer Sonderabschreibung geschehen. Dabei lassen sich 20 Prozent der Anschaffungskosten über einen Zeitraum von fünf Jahren steuerlich geltend machen. Dieser Zeitraum umfasst das Jahr der Anschaffung und die folgenden vier Jahre. Wie Sie die 20 Prozent auf die fünf Jahre aufteilen, können Sie selbst entscheiden. Hilfreich ist dieses Abschreibungsmodell, weil Sie eine höhere Summe veranschlagen können, wenn Sie in einem Jahr einen größeren Gewinn erzielen, dessen Besteuerung durch die Sonderabschreibung vermindert wird.

Damit Sie Ihre PV Anlage auf diese Weise abschreiben können, müssen Sie sie gewerblich nutzen und den erzeugten Solarstrom ins Netz einspeisen. Die Anlage muss außerdem mindestens ein Jahr lang in Betrieb sein. Für das jährliche Anlagevermögen gilt eine Obergrenze von 235.000 Euro, die Sie nicht überschreiten dürfen.

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Welche Anschaffungskosten einer PV-Anlage lassen sich überhaupt abschreiben?

Bei der Abschreibung Ihrer Solaranlage können Sie die Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen in erster Linie die Kosten für die Bestandteile der Anlage, wie für die Solarmodule, den Wechselrichter und Zubehör wie einen Stromspeicher und eine Wallbox. Auch Montagesysteme, Sicherungen, Schalter und Kabel gehören dazu. Die Kosten für die Montage und die Installation der Anlage lassen sich ebenfalls steuerlich geltend machen.

Abschreiben können Sie außerdem die Kosten, die für die Planung und Genehmigung der Anlage anfallen. Gleiches gilt für die Kosten, die für den Anschluss der PV Anlage ans Netz anfallen.

Wie wirkt sich die Abschreibung einer Solaranlage auf die eigene Steuerlast aus?

Die Abschreibungskosten einer PV Anlage können Sie als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten geltend machen. Dadurch verringert sich die Bemessungsgrundlage für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Durch eine Photovoltaik Anlage und ihre Abschreibung verringern sich dementsprechend Ihre steuerpflichtigen Gewinne. Bei gewerblich genutzten Photovoltaikanlagen kann die Abschreibung eine geringere Gewerbesteuer mit sich bringen: Diese Steuer basiert auf Ihren jährlichen Gewinnen.

Befreiung der Einkommensteuer und Abschreibung von PV-Anlagen unter 30 kWp

Seit Januar 2023 fällt keine Einkommensteuer für private PV Anlagen bis 30 kWp Leistung mehr an. Die Regelung gilt rückwirkend seit Januar 2022. Wann die Anlage in Betrieb genommen wurde und ob Sie überschüssigen Solarstrom teilweise oder vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen, ist dabei unerheblich. Bei einer Inbetriebnahme ab 2022 haben Sie allerdings keine Möglichkeit der Abschreibung einer PV-Anlage. Mit einer steuerbefreiten Anlage können Sie weder die lineare Abschreibung oder die Sonderabschreibung nutzen noch den Investitionsabzugsbetrag geltend machen.

Fazit: Abschreibung von PV-Anlagen

Private Photovoltaikanlagen, die ab dem 01. Januar 2022 in Betrieb genommen worden sind, können nur dann abgeschrieben werden, wenn sie eine Leistung über 30 kWp haben. Betreiber:innen haben die Möglichkeit der linearen Abschreibung über 20 Jahre, der Sonderabschreibung und des Investitionsabzugs. Ein Steuerbüro kann Sie dabei beraten, welches Modell für Sie am lohnendsten ist. Neben den Kosten für die Bestandteile der PV Anlage sind auch zusätzliche Solarkomponenten, Planung und Genehmigung, Montage und Installation sowie der Netzanschluss der Anlage steuerlich absetzbar.

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