Das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Überblick
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Regelung der Solarförderung wurde zuletzt 2014 von der Bundesregierung novelliert, doch schon liegt ein neuer Entwurf für das EEG 2016 vor. Auf Solaranlage.de finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Gesetzesänderungen.
EEG 2014: aktueller Stand
Die aktuelle Fassung des EEG ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Die wichtigsten Ziele der aktuellen Regelungen sind:
- die erneuerbaren Energien planvoll weiter auszubauen (bis 2050 sollen mindestens 80 % des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden)
- den Stromkostenanstieg für die Bürger zu bremsen
- die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen sicherzustellen
- die Stromnetze zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

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Für kleinere Anlagen gilt weiterhin die garantierte Einspeisevergütung mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Die aktuelle Förderung für Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp beträgt 12,31 Cent/kWh. Je nach erreichtem jährlichen Anlagen-Zubau verringern oder erhöhen sich die Vergütungssätze: Bei Überschreitung erhöht sich die Degression auf maximal 2,8 Prozent pro Monat (bei mehr als 4.900 MW Zubau). Umgekehrt verringert sich die monatliche Absenkung auf bis zu 0 Prozent bei Unterschreiten des Ausbaukorridors (bei weniger als 900 MW).
So liegt die aktuelle Einspeisevergütung seit September 2015 konstant bei folgenden Sätzen:
Inbetriebnahme | Dachanlage bis 10 kWp | Dachanlage bis 40 kWp | Dachanlage bis 500 kWp |
---|---|---|---|
ab 01.04.2016 | 12,31 Cent/kWh | 11,97 Cent/kWh | 10,71 Cent/kWh |
Neueste Vorschläge zum EEG 2016
Ende 2015 wurde ein Eckpunktepapier zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2016 veröffentlicht und wird laufend überarbeitet. Grundlegende Leitgedanken sind:
- Für Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1 MW soll die Vergütung des erneuerbaren Stroms ab 2017 nicht wie bisher staatlich und mit festen Fördersätzen festgelegt, sondern durch wettbewerbliche Ausschreibungen zwischen den Anlagenbetreibern ermittelt werden. Damit sollen die Kosten des Fördersystems möglichst gering gehalten werden und die Vielfalt der Anlagenbetreiber (von großen Firmen bis zu kleinen Genossenschaften) gefördert werden.
- Für Besitzer von Anlagen mit einer Leistung von weniger als 1 MW bleiben die Regelungen des EEG 2014 bestehen.
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