Volleinspeisung
Für Solaranlagenbetreiber ergeben sich prinzipiell zwei Möglichkeiten der Einspeisung: entweder kann der produzierte Strom direkt genutzt werden (Überschusseinspeisung) oder er wird komplett dem öffentlichen Netz zugeführt. Letzteres bezeichnet man als Volleinspeisung.
Der Betreiber bezieht so seinen Strom aus dem öffentlichen Netz und speist den eigenen Strom komplett ein. Bei einer aktuellen Einspeisevergütung von 28,74 Cent je kWh (Stand August 2011) für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 30 KW ist aber fraglich, ob eine Volleinspeisung die richtige Option ist. Außerdem sind weitere Kürzungen der Einspeisevergütung nicht unwahrscheinlich. Dagegen soll die Überschusseinspeisung aber weiter gefördert werden.
Sie suchen eine Photovoltaikanlage? Vergleichen Sie mehrere Angebote von Fachhändlern