Umsatzsteuer
Möchte der Besitzer einer Solaranlage seinen produzierten Strom an einen Netzbetreiber verkaufen, unterliegt er aufgrund der regelmäßigen Einnahmen der Umsatzsteuerpflicht. Als Privatanlagenbetreiber kann man sich von dieser Pflicht auch entbinden lassen, wenn der Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt. Diese Regelung ist bindend auf 5 Jahre. Allerdings sollte diese Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden, denn wer seinen Strom mit einer Umsatzsteuer versieht, kann diese auch beim Kauf der Anlage abführen. Das Finanzamt erstattet dann die Umsatzsteuer, die beim Kauf der Anlage gezahlt wurde. Gerade bei kleineren Anlagen spart der Betreiber so mehr Geld, da die von den Stromeinnahmen abgehende Umsatzsteuer wesentlich geringer ist.
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