Clearingstelle
Die Clearingstelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2007 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet. Es handelt sich hierbei um eine neutrale Einrichtung, deren Aufgabe es ist Streitigkeiten und Fragen rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu klären, zu schlichten und zu beantworten. Ziel ist es hierbei, dass Schwierigkeiten schnell, effizient und günstig gelöst werden. Die Dienste der Clearingstelle zum EEG stehen allen Anlagen- und Netzbetreibern zur Verfügung, vorausgesetzt beide Parteien sind an einer Schlichtung interessiert. Wichtig hierbei ist der neutrale Charakter der Stelle, und die kompetente Beratung von Experten aus Technik und Justiz.
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