Photovoltaik Freilandanlagen als Solarkraftwerke
Mittels Photovoltaikanlagen kann ökologisch und effizient Strom produziert werden. Zur Maximierung der Stromerzeugung werden Photovoltaik Freilandanlagen genutzt, die durch ihre Größenordnung über eine immense Leistungsfähigkeit verfügen. Wir informieren Sie über Aufbau und Ausstattung der Anlagen und geben Tipps zur Standortsuche für Photovoltaik Freilandanlagen.
Aufbau und Leistungsfähigkeit von Photovoltaik Freilandanlagen
Photovoltaik Freilandanlagen werden vor allem in Landwirtschaftsbetrieben oder von größeren Unternehmen zur Stromversorgung genutzt. Die Solarmodule werden auf Metallgestellen angebracht und in langen parallel laufenden Reihen aufgestellt. Zur Vermeidung einer Verschattung der Systeme werden die Module im ausreichenden Abstand zueinander montiert. Man differenziert zudem zwischen einer festinstallierten Photovoltaikanlage und einer Anlage mit integriertem Nachführsystem, das für eine automatische Ausrichtung der Module sorgt. Vorteil eines solchen Nachführsystems ist die erwiesene Ertragssteigerung. Nachteilig wirkt sich jedoch der relativ hohe Anschaffungspreis aus. Die Leistung einer Freilandanlage beträgt pro Jahr und Hektar in etwa 400.000 bis 500.000 Kilowattstunden Strom. Die großen Module gelten mit mindestens 30 bis 40 Jahren Nutzungsdauer zudem als sehr langlebig.
Photovoltaik Freilandanlagen auf Konversionsflächen
Unter einer Konversionsfläche versteht man ehemalige, aktuell nicht genutzte Militär-, Industrie- oder Gewerbeflächen, die zum Zweck der baulichen Wiedernutzung umgewandelt werden. In Deutschland dienen sie hauptsächlich als Stellfläche für Photovoltaik Freilandanlagen. Laut dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) darf das ausgewählte Gebiet nur dann bebaut werden, wenn die Auswirkungen der vormaligen Nutzungsart noch fortwirken. Andere zulässige Flächen sind:
- Großanlagen entlang Autobahnen oder Schienenwegen
- Freilandanlage im Gewerbe- oder Industriegebiet
Hauptvoraussetzung zur Verwendung der Fläche als Photovoltaik-Park ist ein Nachweis über die schwerwiegende Beeinträchtigung des ökologischen Werts der Fläche. Trifft dies auf mindestens 50% der Nutzfläche zu, können Freianlagen errichtet werden. Folgende Indizien sprechen für eine Beeinträchtigung der Bodenqualität:
- vergleichsweise stark veränderter pH-Wert des Bodens
- Stark abgesenkter Humusgehalt der Erde
- Stark abgesenkte Bodenfruchtbarkeit
- Künstliche Veränderungen der Bodenoberfläche
- Abfälle, Trümmer oder Schadstoffe, die aus der Vornutzung stammen
Photovoltaik Freilandanlagen entlang Autobahnen und anderen Nutzflächen
Photovoltaik Freilandanlagen entlang Autobahnen oder Schienennetzen dürfen nur mit einem Abstand von mindestens 110 m erbaut werden. Für Anlagen im Gewerbe- oder Industriegebiet gilt, dass die genutzten Flächen schon vorher als Industriegebiet ausgewiesen waren. So soll ein nachträgliches Schaffen von Gewerbeflächen zum alleinigen Zweck der PV-Anlagen-Errichtung ausgeschlossen werden. Da durch den Bau eine Solaranlage in das Landschaftsbild eingegriffen wird, benötigen Investoren und Bauunternehmen vor jeder Bebauung eine entsprechende Baugenehmigung.