Solarvergütung
Sonnenenergie ist eine der saubersten Energien, die man zur Strom- und Wärmegewinnung verwenden kann. Da die Sonne ein nahzu unendlicher Energiespender ist, gehört Solarstrom zu den erneuerbaren Energien. Um die regenerativen Energiegewinnungssysteme für Verbraucher attraktiver zu machen, werden diese von Staat gefördert. Diese Förderungen wurden im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt und umfassen sämtliche alternativen Energiegewinnungsformen: Wasserkraft, Deponiegas, Biomasse, Geothermie, Windkraft und Photovoltaik. Es ist 2000 aus dem 1991 verfassten „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“ entstanden. In diesem ist auch die Solarvergütung festgelegt worden und sichert sie sogleich für das Jahr 2012 und die nächsten 15 bis 20 Jahre.
Solar Einspeisevergütung
Die Solar-Einspeisevergütung regelt die Vergütung des von Ihnen eingespeisten Stroms in das allgemeine Stromnetz. Dabei verpflichtet das EEG die Anbieter herkömmlichen Stroms dazu, den von Ihnen eingespeisten Strom vorrangig abzunehmen und zu vergüten. Die gesetzliche Niederlegung dieser Solar-Einspeisevergütung hatte den Hintergrund, dass der Staat die Anschaffung einer kostenintensiven, allerdings umweltfreundlichen Solaranlage belohnen und attraktiver machen wollte.
Mit der Einspeisevergütung sollte gewährleistet sein, dass sich durch die Vergütung des eingespeisten Stroms die Solaranlage langfristig refinanziert. Da die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen stetig steigt, sinken parallel dazu die Preise auf dem Solaranlagenmarkt. Daher wird jedes Jahr der Einspeisevergütungssatz an die sinkenden Preise für die Anlagen nach unten hin angepasst.
Solarvergütung 2012
Die Solarvergütung wird der aktuellen Marktsituation angepasst und von Zeit zu Zeit gesenkt. Die Solarvergütung 2012 wird herabgesenkt, dennoch bringt die Investition in eine Solaranlage weiterhin hohe Renditen ein. Einen Überblick über die aktuellen Vergütungssätze können Sie in der folgenden Tabelle bekommen:
| Installierte Anlagenleistung | Einspeisevergütung |
| bis 30 kWp | 24,43 Cent/kWp |
| größer 30 kWp | 23,26 Cent/kWp |
| größer 100 kWp | 21,98 Cent/kWp |
| größer1000 kWp | 18,33 Cent/kWp |
| Freiflächen | Einspeisevergütung |
| Konversionsflächen | 18,76 Cent/kWp |
| Sonstige Freiflächen | 17,94 Cent/ kWp |


