Eigenverbrauch Photovoltaik
Unabhängigkeit zu erlangen ist vor allem in der Energiebranche wichtig. Seit 2009 hat man die Möglichkeit den Strom der eigenen Photovoltaikanlage selbst zu nutzen und dies vergütet zu bekommen. Der Eigenverbrauch von Photovoltaik zahlt sich aus, wenn man mit seiner Anlage vor dem 01.01.2012 ans Netz geht. Die Vergütung der selbst erzeugt sowie verbrauchten Kilowattstunde von bis zu 30% liegt bei 17,76 Cent und alles darüber hinaus bei 22,05 Cent pro kWh. Der Eigenverbrauch von Photovoltaik im Jahr 2011 lohnt sich und bei stetig steigenden Strompreisen und mit dem möglichen Ausbau an Stromspeicherkomponenten, die den über den Tag hinweg erzeugten Strom speichern und zum benötigten Zeitpunkt wieder abgeben können, steigt auch die Lukrativität.
Eigennutzung Photovoltaik
Die Eigennutzung von Photovoltaik wird durch die neue Regelung gefördert und unterstützt die direkte Nutzung des Stroms an seinem Ursprung. Des Weiteren kommt die Eigennutzung auch den Netzbetreibern zu Gute, da lange Transportwege und die daraus entstehenden Verluste und Kosten reduziert werden können.
Die Gesamtenergie der Photovoltaikanlage wird über einen Zähler ermittelt und der Eigenbedarf wird dann über einen zusätzlichen Zweirichtungszähler, der den Bezugszähler ersetzt, festgestellt. Der Zweirichtungszähler zeigt zum Einen die öffentliche Netzeinspeisung und zum Anderen die bezogene Energiemenge an. Die Gesamtenergie (erster Zähler) abzüglich der Einspeisemenge des Zweirichtungszählers ergibt dann den Eigenverbrauch.
Eigenverbrauch PV
Die umsatzsteuerliche Behandlung beim Eigenverbrauch PV ist durch die Entscheidung vom Bundesministerium für Finanzen vom 01.04.2009 geregelt(Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des sog. Direktverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ab dem 1. Januar 2009, § 33 Abs. 2 EEG). Daraus geht hervor, dass die Anlagenbetreiber unternehmerisch tätig werden sobald sie den Strom selber nutzen. Die Bewertung des gesamt erzeugten Solarstroms wird steuerlich mit 0,4301 €/kWh festgesetzt. Des Weiteren gilt die Kleinunternehmerregelung, bei der der Anlagenbetreiber seine Einkünfte nicht unbedingt umsatzsteuerrechtlich betrachten lassen muss. Für die Bemessung des Eigenverbrauchs der PV sollte ein besonderes Augemerk dem elektronischem Zähler geschenkt werden, da die Vergütung bei mehr als 30% selbstverbrauchtem Solarstrom steigt.


